
UNFALL?
KFZ-SACHVERSTÄNDIGER IN BAYERN

Wir sind sofort für Sie da und übernehmen die gesamte Abwicklung:
Einfach, schnell & unkompliziert.
UNABHÄNGIGES
KFZ-GUTACHTEN
Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen. Wir vertreten Ihre Interessen und sorgen für eine faire Schadensbewertung.
KEINE KOSTEN,
KEINE VORKASSE
Die Kosten für das Gutachten und einen Anwalt übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall der Verursacher bzw. dessen Versicherung.
MOBILE SCHADENSAUFNAHME
Wir nehmen den Schaden direkt bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Wunschadresse oder in unserer Prüfstelle in Maisach auf. Flexible und einfache Online-Terminvergabe.

GUTACHTEN
Wir bieten nicht nur professionelle Unfall- und Schadengutachten, sondern übernehmen auch die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Vom ersten Kontakt über die Schadenaufnahme bis hin zur Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. So sparen Sie Zeit, Nerven und sichern Ihre Rechte.
Unsere Gutachten sind rechtssicher, neutral und umfassen alle relevanten Punkte wie Schadensumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Wertminderung. Dabei begutachten wir Fahrzeuge aller Art – egal ob Pkw, Motorrad, Wohnwagen, Transporter oder E-Scooter.
Oft bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine scheinbar unkomplizierte Abwicklung des Schadens an und schlagen einen "hausinternen" Gutachter vor. Sie sollten jedoch wissen: Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen – und das sollten Sie auch tun. Der vorgeschlagene Gutachter vertritt in der Regel die Interessen seines Auftraggebers, also der Versicherung.
Als erfahrener und unabhängiger Gutachter unterstützen wir Sie mit einem objektiven und rechtssicheren Unfall- oder Schadengutachten – kompetent, schnell und unkompliziert. Eine Schadensaufnahme bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Wunschadresse oder in unserer Prüfstelle in Maisach ist selbstverständlich möglich.
FRAGEN & ANTWORTEN
Rund ums Thema Gutachten
Warum ein Gutachten und keinen Kostenvoranschlag?
Im Gutachten werden zu den Reparaturkosten wichtige schadenersatzpflichte Beträge wie Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ausgewiesen. Im Kostenvoranschlag fehlen diese, als auch eine qualitative Lichtbildanlage zur Beweissicherung.
Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, sich rechtlichen Beistand zu holen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollumfänglich durchgesetzt und möglichst schnell beglichen werden. Die Kosten werden bei Unverschulden vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung übernommen.
Wie ist der Ablauf?
1. Beauftragung des Kfz-Sachverständigen
2. Begutachtung und Schadenaufnahme am Fahrzeug
3. Erstellung des Gutachtens / Werteermittlung
4. Versand des Schadengutachtens
5. Unterstützung bei der Schadenabwicklung
Wer bezahlt das Gutachten?
Die Kosten für das Gutachten und einen Anwalt sind Teil Ihrer Schadenersatzansprüche und müssen somit bei Unverschulden von dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung erstattet werden. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall entstehen für Sie keine Mehrkosten.
Muss ich einen Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Die Versicherung des Schadenverursachers hat kein Recht darauf, Ihnen einen Sachverständigen zuzuweisen.
Ein freier und unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl berät Sie neutral und schätzt Ihren Unfallschaden objektiv ein. Aufgepasst: Die Versicherung wird versuchen, es Ihnen schmackhaft zu machen, Ihren eigenen Gutachter zu schicken, bleiben Sie standhaft.
Muss ich den Schaden reparieren lassen?
Nein. Ist an Ihrem Fahrzeug kein Totalschaden eingetreten, haben Sie das Recht, sich die Reparaturkosten ohne MwSt. ausbezahlen zu lassen. Hier spricht man von fiktiver Abrechnung. Tipp: Um Kürzungen vorzubeugen, sollten Sie immer einen Rechtsanwalt hinzuziehen.